Raucher sind selbst schuld

Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Rauchens allgemein bekannt sind, können Raucher grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch gegenüber Zigarettenherstellern einfordern.

Gesundheitsbeschwerden können Raucher nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm nicht auf die Tabakindustrie abwälzen. Ein Raucher nimmt billigend die allgemein bekannten Risiken des Rauchens für seine Gesundheit in Kauf. Somit kann er keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Zigarettenhersteller für gesundheitliche Schäden geltend machen. Dies gilt erst recht, wenn dem Hersteller kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen ist.

Mit diesem Urteil ist der Hoffnung auf die teils astronomischen Schadensersatzzahlungen, die in amerikanischen Prozessen zugesprochen werden, die Grundlage genommen. Und selbst wenn das Gericht anders entschieden hätte, wäre ein Schadensersatzanspruch nicht sicher, denn der Geschädigte müsste erst einmal nachweisen, dass der Gesundheitsschaden durch den Zigarettenkonsum entstanden ist und nicht auf anderen Ursachen beruht.

 
 
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